Allgemeine Geschäftsbedingungen der Phaina GmbH
§ 1 Begriffsbestimmungen / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge der Phaina GmbH, Ravensberger Str. 47b, 33602 Bielefeld, Deutschland – im Folgenden: „Phaina“. Die Begriffe „Auftrag“ und „Kunde“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet die jeweilige zwischen Phaina und Kunden vereinbarte Beauftragung unter Zugrundelegung dieser AGB, „Phaina“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Kunde“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
(2) Phaina erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
(3) Diese AGB gelten nur dann nicht, wenn der Kunde ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit Phaina sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
(4) Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Phaina und dem Kunden sind
(i) das Angebot des Kunden, das dieser online oder in Papierform im Hinblick auf den gewählten Produktplan abgibt und von Phaina (in der Regel durch tatsächliche Entsprechung) angenommen wird,
(ii) bei Enterprise-Kunden das schriftlich oder elektronisch übermittelte und vom Kunden gegengezeichnete Angebot von Phaina,
(iii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) (“Leistungsbeschreibung”)
(iv) diese AGB samt Service Level Agreement („SLA“) sowie
(v) sonstige schriftliche Vereinbarungen, die im Einzelfall als Vertragsinhalt vereinbart werden (sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die oben genannten Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge.
(5) Die folgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
(6) Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.
§ 2 Zustandekommen / Inhalt des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen Phaina und dem Kunden – im Folgenden gemeinsam: die „Parteien“ – kommt unter Einbeziehung dieser AGB zustande, wenn der Kunde Phaina einen Auftrag (schriftlich oder elektronisch, via Vertragsschluss im Internet) erteilt und Phaina diesen Auftrag annimmt. In der Regel wird ein Angebot von Phaina schriftlich oder elektronisch (z.B. als PDF) zugeschickt, das – sofern nicht anders angegeben – eine Bindungsfrist von vier Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden hat. Mit dem Zugang des vom Kunden gegengezeichneten Angebots bei Phaina kommt der Vertrag zustande.
(2) Der Vertrag wird aufgrund und im Umfang des Auftrages durchgeführt. Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien sind darüber hinaus ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
(3) Phaina ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Phaina wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“).
(4) Weiteres sind die aktuellen AGB auf der Website von Phaina unter: www.phaina.com/agbs Die geänderten AGB erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden Gültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Mitteilung über die geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Phaina zugeht.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Phaina bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, durch die Software digital erlebbares Dienstleistungs- und Produktwissen in Form von Produktberatern/ Produktfindern anzubieten.
(2) Der Auftrag zusammen mit diesen vorliegenden AGB regeln abschließend und ausschließlich die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung der Software in der Form des SaaS (Software as a Service). Diese SaaS-Services von Phaina (nachfolgend als „SaaS-Dienste“ bezeichnet) umfassen die
(a) Überlassung der Software „Phaina Solutions“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) von Phaina zur Nutzung über das Internet und
(b) Einräumung von Speicherplatz und Rechenkapazität auf den Servern von Phaina.
(3) Phaina ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz und Rechenkapazität Nachunternehmer einzubeziehen. Phaina weist darauf hin, dass das Produkt „Azure“ des Unternehmens Microsoft eingesetzt wird; auf die Nutzungsbedingungen wird ergänzend verwiesen (abrufbar unter: https://azure.microsoft.com/de-de/support/legal/). Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet Phaina nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
(4) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
(5) Der Kunde wählt bei Abgabe seiner Vertragserklärung den Produktplan und damit eine Vertragsdauer von einem Monat oder einem Jahr aus. Entsprechend dieser Auswahl wird der Vertrag ab Vertragsbeginn für die Dauer von einem Monat oder einem Jahr geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei Enterprise-Kunden richtet sich die Vertragsdauer nach dem schriftlichen bzw. elektronisch übermittelten Angebot.
(6) Der Vertrag verlängert sich je nach ausgewähltem Produktplan jeweils um ein weiteren Monat oder um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens vor Ablauf der jeweiligen Dauer den Vertrag an die andere Vertragspartei kündigt. Bei Enterprise-Kunden verlängert sich der Vertrag, sofern im Angebot nicht Abweichendes vereinbart wird, um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens vor Ablauf der jeweiligen Dauer den Vertrag an die andere Vertragspartei kündigt.
§ 4 Softwareüberlassung
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der SOFTWARE im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst nur die im Auftrag beschriebenen Bereiche.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus dem Auftrag oder ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von Phaina.
(3) Phaina stellt dem Kunden eine Software zur Implementierung von Produktberater und Produktfindern zur Verfügung. Das Tool wird auf der Website des Kunden implementiert und ermöglicht durch die Beantwortung von Fragen eine intelligente Nutzerführung. Die Informationen zur Befüllung der Datenbank müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
(4) Bei sämtlichen Produkten von Phaina ist der Kunde selbst für die Inhalte ausschließlich verantwortlich (Bilder, Texte, Links, Videos).
(5) Der Kunde hat jedenfalls keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung bestimmter Inhalte (5) Phaina beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.(6) Phaina entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
(7) Für die technischen Voraussetzungen der Bereitstellung und notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem Phaina die SOFTWARE betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
§ 5 Nutzungsrechte an der SOFTWARE
(1) Phaina räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS- Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server von Phaina, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
§ 6 Einräumung von Speicherplatz
(1) Phaina überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte ablegen.
(2) Phaina trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Phaina ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Phaina tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Phaina dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS- Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Phaina wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird Phaina den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 98 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde muss u.a. selbst Fragen und Antworten definieren sowie Regeln erstellen; diese Aufgaben gehören nicht zu den Leistungspflichten von Phaina.Soweit der Kunde Phaina Informationen und/oder Unterlagen zur Verwendung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung überlässt (insb. durch Eingaben von Fragen oder Verwendung von Produktfotos), versichert er hiermit, dass er zur Übergabe und Nutzung der Informationen und/oder Unterlagen berechtigt ist. Der Kunde stellt Phaina von etwaigen Forderungen Dritter für Eingriffe in deren Rechte (Schadensersatzforderungen o.ä.) frei.
(4) Bei Enterprise Projekten ist das Mitwirken der Kunden IT (oder der entsprechenden Agenturen) für die erfolgreiche Definition von Schnittstellen und deren Erreichbarkeit dieser notwendig.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(6) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(7) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Phaina hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
§ 9 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Phaina für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig und zahlbar. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Phaina.
(2) Phaina ist berechtigt, das Entgelt für die Nutzung der Software nach 12 Monaten um 8% im Rahmen einer Innovations- und Weiterentwicklungs- Prämie zu erhöhen.
(3) Über den vorstehenden Punkt 5.2 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Änderungen werden zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die von Phaina gewünschte Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei Phaina einlangt. Phaina wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.
(4) Einwendungen gegen die Abrechnung der von Phaina erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Phaina wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 10 Mängelhaftung/Haftung
(1) Phaina garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen von Phaina von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Phaina ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Phaina davon in Kenntnis setzen. Phaina hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Schadensersatzansprüche gegen Phaina sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Phaina, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Phaina nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Phaina, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Phaina haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(5) Für den Verlust von Daten haftet Phaina insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Phaina haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Phaina, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(7) Für die wettbewerbs-, kennzeichen- und/oder geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der Aufträge und/oder die marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Aufträge und sonstigen Arbeiten unter diesem Vertrag haftet Phaina nicht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Leistungen von Phaina sind auch dann vertragsgemäß erbracht, wenn es an deren rechtlicher Zulässigkeit oder deren Eintragungsfähigkeit fehlt. Der Kunde kann die rechtliche Zulässigkeit sowie gegebenenfalls die Eintragungsfähigkeit der Leistungen von Phaina auf eigene Kosten sachkundig überprüfen lassen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit (1 Monat/ 1 Jahr) geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden (bzw. zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt) und kann von beiden Parteien nach Ablauf der festgelegten Laufzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit beendet werden. Sofern keine Partei eine Kündigung ausspricht, verlängert sich der Vertrag automatisch nach Ende der Vertragslaufzeit immer um jeweils weitere sechs (6) Monate und kann schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit beendet werden.
(2) Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt in diesem Fall mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats beendet werden.
(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Phaina insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS- Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 12 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Der Kunde wird bei der Nutzung der SOFTWARE die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Phaina ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
(3) Der Kunde wird Phaina sofort darüber informieren, wenn er feststellt, dass die Daten unter den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz als Kategorien von Daten anzusehen sind oder solche Kategorien von Daten beinhalten, welche den jeweiligen Bestimmungen dieser Gesetze zum Datenschutz unterfallen und den Parteien dieser Vereinbarung somit weiterreichende Verpflichtungen auferlegen. Wenn eine entsprechende Information nicht vorliegt, geht Phaina davon aus, dass keine Pflichten bestehen und keine Vereinbarung gemäß Absatz 2 erforderlich ist.
(4) Phaina verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, dh auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von Phaina als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Phaina erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich Phaina vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Phaina ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden, in Absprache mit dem Kunden auch Zitate und andere Inhalte.
(2) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld.